Gesundheitsschäden durch Energiesparlampen?

von: Klemens Gieles

Aus für die Glühlampe – Ein für die Energiesparlampe
Die EU hat das Aus für die Glühlampe beschlossen und für einzelne Leistungsstärken Termine festgelegt, zu denen sie nicht mehr produziert oder importiert werden dürfen. Ab heute, 1.9.2009, betrifft dies die 100 Watt-Birnen und alle matten Birnen. Ab 1.9.2010 dann die 75-Watt-Birnen, danach die 60-Watt-Birnen. 2012 wird es kein Produktion und Import von herkömmlichen Glühbirnen mehr geben, wenngleich sie immer noch zu haben sein werden. Spezielle Glühlampen wie für Kühlschränke, Backöfen oder Infrarot-Licht werden nicht verboten.
Die Diskussion um das Für und Wider von Energiesparlampen ist in Deutschland und Österreich kontrovers. Vor allem gesundheitliche Schäden werden angeführt, die von den etwa 2 mg frei werdenden Quecksilber (EU-Grenzwert 5 mg) oder von der Strahlung der Energiesparlampe verursacht werden können.
Die Datenlage hierzu ist dürftig. Doch zunächst ein Blick zurück, weshalb es zukünftig keine Glühlampen mehr geben soll.

Rückblick
Im Rahmen verschiedener Klimaschutzabkommen muss die EU dafür sorgen, dass in ihren Mitgliedstaaten weniger klimaschädliches Kohlendioxid freigesetzt wird. In vielen Bereichen, so auch bei allen mit Strom betriebenen Geräten wie der Glühbirne, wurden die Einsparpotentiale ermittelt und neue Anforderungen für ihre Konstruktion bzw. Design formuliert (EU-Verordnung 244/2009, Öko-Design-Richtlinie). Viele weitere Geräte werden folgen, um die international angestrebten Klimaschutzziele zu erreichen. Das „Glühbirnenverbot“ wird in der EU 37 Terrawattstunden Strom einsparen, so viel, wie Rumänien an Strom verbraucht. An Kohlendioxid setzt diese Strommenge etwa 15 Millionen Tonnen frei.

Bewertungen des Bundesamtes für Strahlenschutz
In eigenen Messungen und durch Auswertung anderer hat das Bundesamt für Strahlenschutz die gesundheitlichen Auswirkungen der elektromagnetischen Emissionen der Energiesparlampe bewertet: „Der Einsatz von Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) für allgemeine Beleuchtungszwecke im Haushalt ist unter Strahlenschutzaspekten nicht bedenklich“.
Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt fest, dass die optische Strahlung und die elektrischen sowie magnetischen Felder die internationalen Grenzwerte einhalten. Unter Vorsorgeaspekten nennt es Gesichtspunkte, die die Einhaltung von Grenzwerten unterstützen sollen:
  • UV-Strahlung ist als karzinogen eingestuft;
  • bereits schwache UV-Strahlung kann negative gesundheitliche Wirkungen auslösen;
  • die gesundheitlichen Risiken elektrischer und magnetischer Feldern mit Frequenzen im Kilohertzbereich sind im Unterschied zu anderen Bereichen des elektromagnetischen Spektrums einschließlich denen der UV-Strahlung weniger gut bekannt. Daher bestehen zusätzliche Unsicherheiten bei der gesundheitlichen Bewertung.
Außerhalb des sichtbaren Bereichs können alle Lampentechnologien, also nicht nur die Energiesparlampen, elektromagnetische Strahlungen aufweisen, die in den Bereich der anerkannten Grenzwerte liegen. Dies wurde für die Abstrahlung von UV-Licht festgestellt und zwar sowohl für die Energiesparlampe als auch für 100-Watt-Glühbirnen.
Für die Gefahr eines Schadens an der Netzhaut durch Blaulicht wird ausgesagt, dass die Energiesparlampe um den Faktor 5 unter dem Grenzwert liegt, während klare Glühbirnen und Halogenlampen bereits nach wenigen Minuten den Grenzwert überschreiten können.

Was ist mit den elektromagnetischen Feldern? Hier sagt das Bundesamt für Strahlenschutz, „dass es derzeit kein allgemein akzeptiertes standardisiertes Mess- oder Berechnungsverfahren zur Bewertung der Exposition von Personen gegenüber den elektrischen und magnetischen Feldern von Kompaktleuchtstofflampen gibt.“
Untersuchungen von der Forschungsstiftung Mobilkommunikation im Auftrag der Schweizerischen Bundesämter für Gesundheit (BAG) und Energie (BFE) ergaben, dass die Referenzwerte der elektrischen und magnetischen Felder in der unmittelbaren Umgebung von 11 unterschiedlichen Kompaktleuchtstofflampen alle weit unterschritten wurden.
Aus weiteren Untersuchungen, so das Bundesamt für Strahlenschutz, geht hervor, dass die einwirkenden Felder bei Energiesparlampen aus elektrischen Feldern aus den Betriebsfrequenzen (Netzfrequenzen) bestehen. Im Falle der mit einer Energiesparlampe betriebenen Schreibtischleuchte ist bei einem praxisrelevanten Abstand nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitliche Auswirkung zu erwarten.
Die Informationen zu elektromagnetischen Emissionen von Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) des Bundesamtes für Strahlenschutz können Sie sich herunter laden unter: http://www.bfs.de/de/elektro/papiere/Energiesparlampen.pdf

Unsere Empfehlungen
  • Kaufen Sie hochwertige Energiesparlampen und geben Sie sie nach Ablauf ihrer Lebenszeit in den Sondermüll. EcoTopTen – Energiesparlampen finden Sie auf www.ecotopten.de/prod_lampen_prod.php
  • oder fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, ob er Ihre ausgediente Energiesparlampe annimmt. Das Rücknahmesystem im Bereich von Unternehmen ist aufgebaut und funktioniert im Gegensatz zur Rücknahme aus den Haushalten erfreulich gut. Über die kommunale Abfallberatung oder die Homepages www.lichtzeichen.de und www.lightcycle.de lassen sich Annahmestellen und -zeiten ausfindig machen.
  • Damit es nicht zum Austritt von Quecksilber nach einem Glasbruch kommen kann, erwerben Sie mit Silikon ummantelte Energiesparlampen oder Energieparlampen ohne freies Quecksilber (Amalgam-Technologie).
  • Wenn einmal eine Energiesparlampe zerbricht, lüften Sie ausreichend je nach Raumgröße und Luftwechsel bei geschlossenen Innentüren bis zu einer halben Stunde, damit das Quecksilber aus dem Raum ins Freie „geweht“ wird. Verlassen sie so lange den Raum, nachdem Sie die Bruchreste sorgfältig zusammengekehrt und aus dem Raum entfernt sowie die Bruchstelle feucht aufgewischt haben. In einem Schraubdeckelglas verpackt und mit der Aufschrift versehen „Achtung, kann Spuren von Quecksilber enthalten“ kann man die Reste dann beim Sondermüll abliefern.
  • Schauen Sie nicht direkt in eine Lichtquelle.
  • Halten Sie Abstand zu ihren Lichtquellen, 30 cm sollten nicht unterschritten werden, um die Feldstärken elektromagnetischer Felder klein zu halten.
  • Reduzieren Sie den Gebrauch von künstlichem Licht. Energiereiches Licht, zu dem auch weißes und vor allem blaues Licht eines Monitors oder Fernsehers gehören und das bis spät in die Nacht hinein leuchtet, kann zu Schäden an der Netzhaut führen (Makula-Degenation, Alterserblindung). Energiereiches Licht verhindert die Ausschüttung von Melatonin, einem Hormon, das die zeitlichen Abläufe im Körper steuert. Dunkelheit und Ruhe fördern die Melatoninausschüttung, Aktivität vermindert sie. Vor allem blaues Licht unterdrückt die Melatonin-Bildung. Das Fehlen dieses Hormons wird auch als eine mögliche Ursache für Brustkrebs angesehen (vgl.: http://www.daserste.de/wwiewissen/beitrag_dyn~uid,ngx7w89ka17zkxls~cm.asp).